Rechtsberatung Arbeitsrecht - So unterstützen wir Sie

Eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht kann sinnvoll sein, wenn es zu Problemen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt. Für Arbeitnehmer geht es bei Problemen im Arbeitsrecht meist um nichts anderes als ihre wirtschaftliche Existenz.

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Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt oder droht eine Kündigung oder steht ein Aufhebungsvertrag im Raum, wurde das Gehalt nicht gezahlt oder verweigert der Arbeitgeber Vergütung für Überstunden oder Urlaub, geht es immer auch um finanzielle Ansprüche des Arbeitnehmers, die bedroht sind.

Dies müssen und sollten sich Arbeitnehmer nicht gefallen lassen. Eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht kann in solchen Fällen für Klarheit darüber sorgen, welche Ansprüche dem Arbeitnehmer in der konkreten Situation zustehen. Denn häufig schreiben Arbeitnehmer ihre Rechte vorschnell ab, weil man arbeitsrechtlichen Mythen oder falschen Rechtsauffassungen unterliegt.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Jens-Uwe Friemann zeigt deshalb in diesem Beitrag, wann eine Rechtsberatung Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ratsam ist.

Inhalt

Dem Arbeitnehmer wurde gekündigt – „Gegen den Arbeitgeber habe ich doch sowieso keine Chance“

Wurde dem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben überreicht, gilt es, in einer Rechtsberatung herauszufinden, warum die Kündigung ausgesprochen wurde. Pauschal zu denken, man habe als Arbeitnehmer bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung keine Chance, ist schlichtweg falsch.

Grundsätzlich kommt es bei Kündigungen immer auf den Einzelfall an. Welche Gründe zu einer Kündigung geführt haben, muss man sich deshalb genau ansehen. Nicht selten kündigen Arbeitgeber schon einmal wegen Kleinigkeiten vorschnell das Arbeitsverhältnis. Dabei wird häufig übersehen, dass z.B. bei verhaltensbedingten Kündigungen der Arbeitnehmer vor der Kündigung zumeist abgemahnt worden sein muss.

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung kann unberechtigt sein

Durch die Abmahnung soll der Arbeitnehmer die Chance erhalten, das abgemahnte Verhalten künftig abzustellen und sich vertragsgemäß zu verhalten. Wurde ein solches Verhalten aber nicht abgemahnt, ist eine Kündigung häufig nicht im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sozial gerechtfertigt.

Abmahnung

Wichtige Fragen zum Thema Abmahnung beantworten wir in unserem Beitrag zum Thema.

War nun die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt und damit unwirksam, kann der Arbeitnehmer binnen 3 Wochen nach Erhalt einer Kündigung Klage zum Arbeitsgericht erheben, um seinen Arbeitsplatz zu behalten. Daneben wird in der Regel mit einer solchen Kündigungsschutzklage auch ein Weiterbeschäftigungsantrag verbunden.

Da eine Weiterbeschäftigung am Ende des Verfahrens mitunter nicht möglich ist, weil etwa das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits zerrüttet ist, gibt es auch bei einer erfolgreichen Klage wegen einer ungerechtfertigten Kündigung unter Umständen noch Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden, z.B. mit einem Auflösungsantrag.

Rechtsberatung bei Kündigung

Die Rechtsberatung Arbeitsrecht kann in solchen Fällen dabei helfen, dem Arbeitnehmer einen Überblick über seine Rechte zu geben und die Möglichkeiten auszuloten, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Arbeitnehmer sollten eine Kündigung durch den Arbeitgeber jedenfalls nicht vorschnell hinnehmen.

Eine Abfindung durchsetzen – „Eine Abfindung steht mir in jedem Fall zu“

Mit der Abfindung wird dem Arbeitnehmer ein Geldbetrag von seinem Arbeitgeber gezahlt, der für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen soll.

Nicht wenige Arbeitnehmer unterliegen dem Mythos, dass ihnen in jedem Fall eine Abfindung zusteht. Doch es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen dies nach dem Gesetz tatsächlich der Fall ist.

In den überwiegenden Fällen ist die Zahlung einer Abfindung das Ergebnis eines Aufhebungsvertrages oder eines gerichtlichen Vergleiches, deren Höhe davon abhängig ist, wie die rechtliche Situation und die Prozessrisiken liegen, wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist und letztlich auch, wie erfolgreich diese mit dem Arbeitgeber verhandelt wird. Diese Verhandlungen können bei Kündigungen im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses geführt werden oder auch schon vorgerichtlich, wenn das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages unterbreitet worden ist.

Abfindungen müssen ausgehandelt werden

Allerdings hängt es immer auch von dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers oder seines Rechtsanwaltes ab, ob der Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung zu leisten.

Die Rechtsberatung Arbeitsrecht kann einzelfallbezogen klären, wie hoch und wie erfolgversprechend die Verhandlung einer Abfindung sein kann. Es empfiehlt sich allerdings, die Verhandlungen um eine Abfindung im Rahmen einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht von diesem mit dem Arbeitgeber führen zu lassen.

Die Tatsache, dass sich ein Arbeitnehmer anwaltlich vertreten lässt, kann schon dazu führen, dass dem Arbeitgeber die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen bewusst wird. Dies wirkt sich positiv darauf aus, dass überhaupt eine Abfindung gezahlt wird und ganz erheblich auf deren Höhe.

Aufhebungsvertrag prüfen – „Wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe, folgt die Kündigung“

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbietet, wird dies oft mit einem gewissen psychologischen Druck verbunden. Viele Arbeitnehmer denken daher, sie müssten den Aufhebungsvertrag so hinnehmen und sofort unterschreiben. Dies ist jedoch falsch, denn aufgrund der Gegenseitigkeit eines solchen Vertrages müssen beide Parteien diesem zustimmen und unterschreiben. Lassen Sie sich daher nie zu sofortigen Unterschriften drängen, sondern erbitten sich eine angemessene Bedenkzeit.

Vorsicht vor Sperrzeit beim Arbeitslosengeld!

Dabei verwenden Arbeitgeber gerne Klauseln in Aufhebungsverträgen, die für Arbeitnehmer nachteilig sein können. Beispielsweise kann je nach Formulierung ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I bewirken. Die Agentur für Arbeit unterstellt dann meist ein sog. versicherungswidriges Verhalten und zahlt für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld I. Unproblematisch ist dies allerdings, wenn Arbeitnehmer bereits eine neue Beschäftigung in Aussicht haben.

Ausschlussklauseln erkennen und beachten!

Aufpassen sollte man auch, wenn es um Ausgleichs- oder Ausschlussklauseln geht. Dabei wird in Aufhebungsverträgen gerne vereinbart, dass alle Forderungen – wie z.B. Vergütung für Überstunden oder Mehrarbeitsstunden sowie für nicht mehr gewährten Urlaub – mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrages abgegolten oder verfallen sind.

Je nachdem, wie viele Überstunden oder noch nicht genommener Urlaub dem Arbeitnehmer beim Abschluss des Aufhebungsvertrages noch zustehen, wird durch eine solche Klausel auf eine nicht geringe Vergütung für diese Ansprüche verzichtet.

Rechtsberatung bei Aufhebungsverträgen

Deshalb sollten Arbeitnehmer, die vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages stehen, diesen im Rahmen der Rechtsberatung im Arbeitsrecht prüfen und sich dazu von einem Experten beraten lassen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Klauseln und Formulierungen in Aufhebungsverträgen aufdecken, die für den Laien zwar harmlos klingen, tatsächlich aber eine negative und nachteilige Wirkung für den Arbeitnehmer haben können.

Im Rahmen einer rechtlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann dieser meist mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verhandeln, der für den Arbeitnehmer keine Nachteile enthält.

Sie benötigen eine Rechtsberatung Arbeitsrecht? Sie haben Probleme mit ihrem Arbeitgeber?

Jens-Uwe Friemann ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt und berät und vertritt mit Erfahrung und dem nötigen Expertenwissen schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Arbeitsrecht.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn sie ungerechtfertigt gekündigt worden sind, eine Abfindung durchsetzen oder sich bei sonstigen Rechtsverstößen Ihres Arbeitgebers zur Wehr setzen möchten. Für alle Streitfälle im Arbeitsrecht finden wir mit Ihnen zusammen eine Lösung.

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Jens-Uwe Friemann
Jens-Uwe Friemann ist Rechtsanwalt seit 2007. Im Jahr 2013 schloss er erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Sozialrecht ab. Er ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und Erbrecht.