Rechtsberatung Erbrecht - 6 Fragen und Anworten

Eine Rechtsberatung im Erbrecht kann in unterschiedlichen Situationen notwendig sein. Die Rechtsberatung Erbrecht kann sinnvoll sein, wenn Sie ihren Nachlass regeln wollen und sich zu Möglichkeiten und Alternativen von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen wollen. Als Erblasser kommen für Sie unterschiedliche Formen mit unterschiedlichen Folgen in Frage.

Rechtsberatung Erbrecht
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Wenn der Erblasser bereits verstorben ist und Sie als Erbe in Frage kommen, kann die Rechtsberatung im Erbrecht ebenso erforderlich werden. Hier unterstützen wir Sie u.a. im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder der Erbauseinandersetzung.

Sind Sie bereits Erbe geworden, weil Sie das Erbe angenommen haben oder nicht rechtzeitig ausgeschlagen haben, unterstützen wir Sie auch bei einer möglichen Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht Jens-Uwe Friemann zeigt in diesem Beitrag, welche Möglichkeiten Erblasser haben, was Erben im Erbrecht beachten sollten und wann eine Rechtsberatung im Erbrecht ratsam ist.

Inhalt:

Wer berät bei Erbschaftsangelegenheiten?

Egal ob Sie ihren Nachlass regeln wollen, bereits geerbt haben, ihren Pflichtteil geltend machen wollen, Bedachter eines Vermächtnisses sind oder andere Rechtsberatung zum Erbe suchen, dann ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht immer der richtige Ansprechpartner.

Ein Rechtsanwalt kann Lösungen aufzeigen, wie Sie z.B. mit einer überschuldeten Erbschaft umgehen können, welche Rechtsmittel möglich sind, wenn Sie trotz gesetzlichem Erbrecht in einem Testament nicht bedacht worden sind oder wie Sie ihr Vermächtnis bekommen, wenn die Erben ihnen dies verweigern.

Sie wollen ihren Nachlass regeln – Möglichkeiten für Testament, Erbvertrag und Vermächtnis

Wenn Sie überlegen, ihr Erbe zu regeln, kommt es auf die persönliche Lebenssituation an, wie groß die Erbmasse ist, aus welchen Posten sich die Erbmasse zusammensetzt und welche Personen in welcher Weise bedacht werden sollen.

Wenn Erblasser überhaupt keine Regelungen treffen, dann setzt die gesetzliche Erbfolge ein. Dabei geht der Nachlass z.B. auf Kinder und/oder den Ehepartner über. Bei alleinstehenden Personen ohne Kinder oder Ehepartner werden z.B. die eigenen Eltern oder Geschwister Erben des Nachlasses. Sollte es keine Verwandten mehr geben, erbt der Staat (“Fiskus”) ihren Nachlass.

gesetzliche Erbfolge und Erbordnung

In unserem Beitrag zum Thema finden Sie alle wichtigen Informationen zur gesetzlichen Erbfolge.

Berliner Testament – gegenseitiges Testament für Ehepaare

Ehepaare wählen häufig das sog. Berliner Testament als Nachlassregelung. Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Dies hat den Vorteil, dass der überlebenden Ehepartner grundsätzlich den gesamten Nachlass erbt und diesen nicht mit den Kindern teilen muss. Der überlebende Partner ist damit finanziell abgesichert. Verstirbt der letztlebende Ehepartner, erben erst in diesem Fall die Kinder.

Erbvertrag als Alternative

Bei unverheirateten Paaren oder Patchwork-Familien kann ein Testament zu sehr willkürlichen Folgen führen, je nachdem welcher Ehepartner zuerst verstirbt. Bei unverheirateten Paaren gibt es keine gesetzliche Erbfolge, weil keine Ehe besteht, die erbrechtlich privilegiert ist. In solchen Fällen unverheirateter Paare kann mit einem Erbvertrag genau geregelt werden, welche Folgen bei einem Erbfall eintreten sollen.

In einem Testament und in einem Erbvertrag können auch genaue Regelungen getroffen werden, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand erhalten soll. Sind z.B. Immobilien vorhanden, können diese auf bestimmte Erben aufgeteilt werden. Dies erleichtert die Erbauseinandersetzung, also das Verfahren zur Auflösung einer Erbengemeinschaft.

Testamentsvollstrecker „überwacht“ letztwillige Verfügungen des Erblassers

In einem Testament können auch Regelungen getroffen werden, um eine geordnete Übergabe des Erbes an die Erben zu gewährleisten. Dies kann mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers erreicht werden. Der Testamentsvollstrecker ist dabei die Person, die gewährleistet, dass die letztwilligen Verfügungen auch zur Ausführung gebracht werden, in dem er u.a. überwacht, dass alle Regelungen, die in einem Testament getroffen worden sind, auch eingehalten werden.

Vermächtnisse

In Testamenten und Erbverträgen können auch Vermächtnisse enthalten sein. Dabei wird bestimmten Personen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sein müssen, ein Vermögensvorteil – also Geld oder bestimmte Gegenstände – eingeräumt. Die mit dem Vermächtnis bedachte Person wird dabei nicht Erbe. Allerdings können auch Erben zusätzlich mit Vermächtnissen bedacht werden.

Kann man ein Testament auch beim Anwalt machen?

Eine Rechtsberatung zu den möglichen Verfügungen, die man hinsichtlich seines Nachlasses treffen will, kann man bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt, der möglichst auf das Erbrecht spezialisiert sein sollte, kann aus den Wünschen des Erblassers einen rechtlich gangbaren Entwurf für ein eigenhändiges Testament erstellen. Möchte der Erblasser diesen Entwurf übernehmen und in die Tat umsetzen, muss er dazu den Entwurf des Rechtsanwalts handschriftlich umsetzen, d.h. von eigener Hand abschreiben und auch unterschreiben. Weder können hier andere Personen das Schreiben übernehmen noch wahrt die Maschinenschrift die Form eines eigenhändigen Testaments. 

Sie haben geerbt – Erbe annehmen/ausschlagen, Erbauseinandersetzung und Pflichtteil

Wenn der Erblasser verstorben und man selbst als Erbe bedacht worden ist, stellt sich die Frage, wie man mit dem Erbe umgehen soll. Reagiert man nach der Benachrichtigung über den Erbfall innerhalb der sog. Ausschlagungsfrist nicht, hat man das Erbe angenommen.

Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche bei Enterbung

Es kann aber auch zu dem Fall kommen, dass man trotz der gesetzlichen Erbfolge testamentarisch nicht bedacht wurde. Besteht aus der gesetzlichen Erbfolge heraus ein Pflichtteil, z.B. für die Kinder des Erblassers, dann kann man diesen beim testamentarischen Erben aufgrund des Pflichtteilsanspruchs im Wege eines Auskunftsanspruchs geltend machen, damit man über die Höhe und Zusammensetzung des Nachlasses Auskunft bekommt. Wird keine Auskunft erteilt, besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung des Auskunfts- und Pflichtteilsanspruchs, z.B. mittels Stufenklage.

Mehrere Erben bilden Erbengemeinschaft

Sind mehrere Erben für den Nachlass eines Erblassers eingesetzt, besteht eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft erwirbt gemeinschaftlich das Eigentum an dem Nachlass. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann sich die Erbengemeinschaft auflösen und die Nachlassgegenstände oder das Vermögen des Erblassers auf die einzelnen Erben aufteilen.

Ein Erbe und Mitglied der Erbengemeinschaft kann aber, z.B. im Falle von Immobilien im Nachlass, auch anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft ihren Erbteil abkaufen. Hierzu kann es notwendig sein, die entsprechenden Rechtskäufe mittels notariellen Verträgen abzuwickeln (Erbteilskauf und Miteigentumsanteilsübertragung). Dazu kann ein auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt beraten.

Erbengemeinschaft auflösen

In unserem Beitrag lesen Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Erbengemeinschaft auflösen.

Was muss ich tun, wenn ich ein Erbe ausschlagen will?

Möchte man das Erbe nicht antreten, z.B. weil der Nachlass überschuldet ist, kann man innerhalb von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Die Frist beginnt, sobald man vom Erbfall erfahren hat. Die Ausschlagung kann durch notariell beglaubigte Ausschlagungserklärung oder zu Protokoll des Nachlassgerichts erklärt werden. Nach § 344 Abs. 7 FamFG kann die Erbausschlagung auch bei dem Nachlassgericht am Wohnort des ausschlagenden Erben abgegeben werden. 

Sie wollen ihr Erbe antreten – muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Wenn Sie ihr Erbe antreten wollen, dann müssen Sie erstmal nichts tun. Lässt man die sechswöchige Frist verstreichen, in der man das Erbe ausschlagen kann, wird man automatisch zum Erben. Ist man Erbe, hat man einige Pflichten. Mit der Erbmasse kommt man für sog. Erbfall-Schulden und Erblasser-Schulden auf. Unter die Erblasser-Schulden fallen die Schulden, die der Erblasser selbst zu Lebzeiten eingegangen ist.

Unter den Erbfall-Schulden versteht man alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erbfall entstanden sind. Dazu gehören z.B. die Beerdigungskosten des Erblassers, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse sowie Gerichtsgebühren oder Rechtsanwaltskosten.

Erbe überschuldet – Möglichkeiten einer Nachlassinsolvenz

Wenn man als Erbe erst nach der Ausschlagungsfrist merken sollte, dass der Nachlass überschuldet ist, müsste man theoretisch mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Nachlasses aufkommen. Möchte man dies aber nicht, steht dem Erben z.B. die sog. Nachlassinsolvenz offen. Dabei haftet der Erbe nur mit dem Vermögen des Nachlasses, aber nicht mit seinem eigenem.

Wenn Erben das Erbe antreten und alle Schulden und Kosten getilgt sind, muss der Erbe auch noch Erbschaftsteuern an das Finanzamt abführen.

Wie hoch ist die aktuelle Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer muss für ein Erbe durch den Erben an das Finanzamt abgeführt werden. Für die Höhe der Erbschaftsteuer sind zwei Faktoren ausschlaggebend:

  • Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
  • Höhe der Erbschaft

Der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser entscheidet darüber, wie hoch der Grundfreibetrag ist, bis zu dem man keine Steuern abführen muss und wie hoch der individuelle Steuersatz ist.

Während der Ehepartner des Erblassers z.B. einen Grundfreibetrag von 500.000 Euro beanspruchen kann, sind dies bei den Kinder 400.000 Euro und bei Personen, die mit dem Erblasser überhaupt nicht verwandt sind, nur 20.000 Euro.

Hierzu ein Beispiel: Die Erbschaft beträgt 75.000 Euro. Erbt der Ehepartner, muss er überhaupt keine Erbschaftsteuer abführen, weil der Grundfreibetrag nicht erreicht bzw. ausgeschöpft wird. Gleiches gilt für Kinder des Erblassers. Vererbt oder vermacht der Erblasser an einen Freund, zu dem kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, 75.000 Euro, hat dieser einen Freibetrag von 20.000 Euro. Der übersteigende Nachlasswert wird mit 30% versteuert. Der Freund müsste 16.500 Euro Erbschaftsteuer an das Finanzamt abführen.

Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Erbes betragen die Erbschaftsteuern aktuell zwischen 7% und 50%.

Sie benötigen eine Rechtsberatung im Erbrecht?

Jens-Uwe Friemann ist Rechtsanwalt für Erbrecht in Norderstedt und berät und vertritt mit Erfahrung und dem nötigen Expertenwissen schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Erbrecht.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche, wenn Sie ein Testament oder Erbvertrag erstellen wollen, Ihnen ihr Vermächtnis verwehrt wird oder ihr Erbe ausschlagen wollen. Für alle Streitfälle im Erbrecht finden wir mit Ihnen zusammen eine Lösung.

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Jens-Uwe Friemann
Jens-Uwe Friemann ist Rechtsanwalt seit 2007. Im Jahr 2013 schloss er erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Sozialrecht ab. Er ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und Erbrecht.