Ihr Anwalt für Erbrecht in Norderstedt Jens Friemann hilft schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Erbrecht.
Kontakt per Mail: rafriemann@wtnet.de
oder telefonisch: 040 - 53 53 84 - 0
15 Jahre Erfahrung als Anwalt für Erbrecht
Wir beraten und vertreten in erbrechtlichen Fragestellungen u.a. in folgenden Bereichen, wobei häufig der notariellen Gestaltung durch unseren Notar Torsten Rehfeld der Vorzug zu geben sein wird:
Eigenhändige Testamente, notarielle Testamente, Erbverträge, gemeinschaftliche Ehegattentestamente, vorweggenommene Erbfolge, gesetzliche Erbfolge, Übergabe und Schenkungen unter Lebenden, gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln
Gemeinschaftliche Nachlassverwaltungen, Auseinandersetzungen, Ausgleichungen und Anrechnungen, Erbteilungsklagen
Bindungswirkung, Rücktritt vom Erbvertrag, Anfechtung, Erbvertragsaufhebung
Pflichtteilsanspruch, Auskunftsanspruch, Ausgleichs- und Anrechnungspflichten, Pflichtteilsquoten, Zusatzpflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch
Zum Blog-Beitrag: Rechtsberatung Erbrecht
Mit der Generalvollmacht geben Sie die Verantwortung für ein breites Spektrum an Aufgaben und Entscheidungen an eine oder mehrere Vertrauenspersonen ab. Das heißt nicht, dass Sie Ihrem Betrauten freies Geleit für alle Geschäftsbereiche geben müssen. Unser Vorsorgeanwalt bespricht mit Ihnen genau, welche Geschäftsbereiche die Generalvollmacht umfassen soll und wo Sie den Befugnissen des Bevollmächtigten Grenzen setzen wollen.
Wirksame Patientenverfügung: In der Patientenverfügung geht es zwar um medizinische Fragen. Aber die Patientenverfügung ist auch ein rechtliches Dokument. Es kommt also darauf an, dass Sie Ihre Entscheidungen rechtlich wirksam formulieren. Bei uns können Sie sich auf die juristisch korrekte Umsetzung Ihrer Entscheidungen verlassen. So können Sie sich sicher sein, dass Ärzte und Pflegekräfte Ihre vorab getroffenen Entscheidungen im Ernstfall auch wirklich respektieren und sich an Ihre Patientenverfügung halten. Damit helfen Sie auch Ihren Angehörigen.
Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie weitreichende Entscheidungen für die Zukunft. Außerdem ist Vorsorgevollmacht nicht gleich Vorsorgevollmacht. Im Gegenteil! Die Unterschiede sind groß. Und nicht alle Klauseln, die in Vorsorgevollmachten vorkommen, sind rechtlich auch wirklich wirksam. Wir beraten Sie so, dass Sie sich bewusst und sicher entscheiden können. Rechtsanwalt Jens Friemann, unser Anwalt für das Vorsorgerecht, zeigt Ihnen genau auf, wie Sie mit Vorsorgevollmachten gezielt Entscheidungsbefugnisse an Vertrauenspersonen delegieren und in den Vollmachten auch eingrenzen können. Und wir achten auf die juristisch korrekte Umsetzung Ihres Willens. Maßgeblich sind die Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung. So gehen Sie auf Nummer Sicher, dass Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht nur die Sachverhalte regeln, die Sie auch wirklich regeln wollen. Nicht mehr! Und auch nicht weniger!