Herr Rechtsanwalt Friemann hat seine besonderen Fachkenntnisse im Sozialrecht durch erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs „Fachanwalt fürSozialrecht“ beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) sowie durch mittlerweile 15 Jahre Berufserfahrung nachgewiesen und bildet sich auf diesem Rechtsgebiet regelmäßig fort.
Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann vertritt Ihre individuellen Anliegen und rechtlichen Interessen bei Problemen mit einer
Sozialbehörde oder einer Sozialversicherung, sollten Ihnen Leistungen der Sozialverwaltung oder Sozialversicherung verweigert werden.
Kontakt per Mail: rafriemann@wtnet.de
oder telefonisch: 040 - 53 53 84 - 0
15 Jahre Erfahrung als Anwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt Friemann steht Ihnen von Beginn an zur Seite, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben und dagegen fristgerecht Widerspruch erheben möchten und vertritt Sie in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren gegen Bescheide sowie in Verfahren vor der zuständigen Sozialgerichtsbarkeit bzw. den Finanzgerichten (Kindergeld).
Die anwaltliche Beratung und Vertretung umfasst alle wesentlichen Bereiche des Sozialverwaltungsrechts sowie des
Sozialversicherungsrechts. So berät und vertritt Rechtsanwalt Friemann beispielsweise Selbständige bzw. Unternehmen im Rahmen von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen, insbesondere bei vorbeugender rechtlicher Gestaltung im Rahmen der Vorbereitung sowie Durchführung von Statusfeststellungsverfahren oder bei bereits drohenden Beitragsnacherhebungen im Rahmen von Scheinselbständigkeit oder der Statusfrage von GmbH-Geschäftsführern und mitarbeitenden GmbH-Gesellschaftern.
Gerne berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Friemann selbstverständlich auch bei Problemen bei der Anerkennung einer
Schwerbehinderteneigenschaft und/oder der Zuerkennung von Merkzeichen oder bei der Gewährung einer Erwerbsminderungs- oder Verletztenrente.
Ein wesentlicher Punkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt auch bei den sog. Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht, beispielsweise bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern mit Aussteuerung aus dem Krankengeld, schwerbehinderten Arbeitnehmern und deren Rechte nach dem SGB IX bis hin zu Mutterschutz und Elternzeit.
Das Sozialrecht ist weit gefächert, daher sprechen Sie uns mit Ihrem Anliegen gerne an!
• Arbeitsagentur / Arbeitslosengeld 1 / SGB III
• Sozialversicherungsrecht / SGB IV
• Behinderten- und Schwerbehindertenrecht / SGB IX
• Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung / SGB VI
• Elterngeld / BEEG
• Elternunterhalt / Angerhörigen-Entlastungsgesetz / SGB XII / BVG
• Hartz IV / Arbeitslosengeld 2 / Bürgergeld / SGB II
• Kindergeld / Familienkasse / EStG / BKGG
• Kostenübernahme Krankenkasse / Beitragsrecht/ SGB V
• Schwerbehinderung / SGB IX
• Seniorenrecht / Hilfe zur Pflege / SGB XII
• Sozialbetrug / SGB X / StGB
• Waisenrente / SGB VI
• Altersrente / SGB VI
• Arbeitsunfall / Berufskrankheit / Verletztenrente / SGB VII
• Betriebsrente / BetrAVG
• Erwerbsminderungsrente / SGB VI
• Frührente / Rente / Rentenrecht / SGB VI
• Rentenversicherung / SGB VI
• Sozialgericht / Landesozialgericht / Bundessozialgericht / SGG