Gegen Sie wird strafrechtlich ermittelt? Bei Ihnen fand eine Hausdurchsuchung statt? Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Ihnen ist ein Strafbefehl zugesandt worden, lohnt sich ein Einspruch dagegen? Sie stehen kurz vor der Hauptverhandlung und haben noch keinen Strafverteidiger?
Wir verteidigen Sie als Strafverteidiger, d.h. als Wahlverteidiger wie auch als gerichtlich beigeordneter Pflichtverteidiger, in Straf- und Bußgeldsachen. Das gilt für das außergerichtliche Vorverfahren als auch vor Gericht anläßlich einer Vorführung aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft zum Erlaß eines Haftbefehls, in der Hauptverhandlung in 1. und in 2. Instanz, in der Berufung nach vorheriger Akteneinsicht. Ziel einer Strafverteidigung für Sie kann es sein:
- die Einstellung im Ermittlungsverfahren zur Verhinderung der Hauptverhandlung
- der Freispruch nach erhobener Anklage
- die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen
- eine milde Strafe, keine Eintragung in das Führungszeugnis
- eine Bewährungsstrafe anstelle einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe
- die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung, z.B. durch Anfechtung eines Strafbefehls mittels Einspruch oder eines Urteils durch Berufung z.B. bei folgenden Delikten:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB
- Beleidigung § 185 StGB
- Üble Nachrede § 186 StGB
- Verleumdung § 187 StGB
- Totschlag § 212 StGB
- Aussetzung § 221 StGB
- Fahrlässige Tötung § 222 StGB
- Körperverletzung § 223 StGB
- gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
- Mißhandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB
- schwere Körperverletzung § 226 StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB
- Nötigung § 240 StGB
- Bedrohung § 241 StGB
- Diebstahl § 242 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB
- Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 StGB
- Unterschlagung § 246 StGB
- Raub § 249 StGB
- Schwerer Raub § 250 StGB
- Raub mit Todesfolge § 251 StGB
- Erpressung § 253 StGB
- Räuberische Erpressung § 255 StGB
- Betrug § 263 StGB
- Versicherungsbetrug § 263 StGB
- Computerbetrug § 263 a StGB
- Versicherungsmißbrauch § 265 StGB
- Untreue § 266 StGB
- Urkundenfälschung § 267 StGB
- Betäubungsmittelstrafsachen § 29 BtMG
- Vorteilsnahme § 331 StGB
- Bestechlichkeit § 332 StGB
- Vorteilsgewährung § 333 StGB
- Bestechung § 334 StGB
- besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung § 335 StGB
VERKEHRSSTRAFRECHT
- Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
- Nötigung durch Auffahren Lichthupe Ausbremsen § 240 StGB
- Versicherungsbetrug § 263 StGB Haftpflicht u. Kasko
- Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr § 315 b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs § 315 c StGB
- Straßenverkehrsgefährdung § 315 c StGB
- verbotene Kraftfahrzeugrennen § 315 d StGB
- Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
- Fahrerflucht Unfallflucht § 142 StGB
BUSSGELDVERFAHREN
- Im Bußgeldverfahren kann das Ziel Ihrer Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung von Punkten in Flensburg im FAER / VZR sein, Vermeidung oder Reduzierung eines Fahrverbotes.
- Ordnungswidrigkeitenverfahren etwa wegen Mißachtung des Rotlichts, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Vorfahrtverstöße mit und ohne Unfall, wenden an unzulässigen Stellen im Straßenverkehr, fehlerhaftes Überholen mit und ohne Unfall, Überladung, fehlerhafte Ladungssicherung u.a., Umweltdelikte.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Verteidigung im Bußgeldverfahren vor Gericht