Wir beraten und vertreten regelmäßig einzelne Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter in sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Insbesondere in den folgenden Bereichen des Wohnungseigentumsrechts liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander oder mit Dritten
- Anfechtung von Beschlüssen der Gemeinschaft
- Beratung und Vertretung bei Beschlussfassungen
- Verwaltung des Wohnungseigentums
- Wirtschaftspläne und Abrechnungsfragen
- Streitigkeiten mit Mietern
- Hausgeld (Wohngeld)