Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten regelmäßig einzelne Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter in sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Insbesondere in den folgenden Bereichen des Wohnungseigentumsrechts liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander oder mit Dritten
  • Anfechtung von Beschlüssen der Gemeinschaft
  • Beratung und Vertretung bei Beschlussfassungen
  • Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Wirtschaftspläne und Abrechnungsfragen
  • Streitigkeiten mit Mietern
  • Hausgeld (Wohngeld)