Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
(040) 53 53 84-0

Sozialrecht

Wir vertreten Ihre individuellen Anliegen und rechtlichen Interessen bei Problemen mit einer Sozialbehörde oder einer Sozialversicherung, sollten Ihnen Leistungen der Sozialverwaltung oder Sozialversicherung verweigert werden. In folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten wir Sie:

Sozialversicherungsrecht

Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten mit der

  • Krankenkasse

  • Pflegekasse

  • Deutschen Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaft

  • Bundesagentur für Arbeit

Folgende Probleme können auftreten:

  • Probleme mit der Versicherungspflicht und Beitragspflicht, mit der Gewährung von Krankengeld, von (zahn-) ärztlicher Krankenbehandlung, von häuslicher Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen etc. (Krankenversicherung)

  • Fragen zum Bestehen von Versicherungspflicht, dem Vorliegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls, der Anerkennung einer Berufskrankheit sowie der Gewährung von Verletztengeld, ärztlicher Heilbehandlung, einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit etc. (Unfallversicherung)

  • Streitigkeiten über die Versicherungspflicht und Beitragspflicht, über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit, die Gewährung von Altersrenten, von Leistungen zur Rehabilitation etc. (Rentenversicherung)

  • Fragen zur Pflegestufe, zum Pflegegeld, zur Pflegesachleistung, zu Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit / MDK (Pflegeversicherung)

  • Probleme mit Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes, mit dem

  • Gründungszuschuss oder mit Sperrzeiten (Arbeitslosenversicherung)

Grundsicherung für Arbeitssuchende & mehr
  • Arbeitslosengeld I und II

  • Schonvermögen

  • Wohngeld und Sozialhilfe

Eingliederung behinderter Menschen
  • Feststellung des Grades der Behinderung

  • Eingliederungshilfe

  • Inklusion / Integration

  • Merkzeichen

  • Blindengeld

  • Rehabilitationsleistungen

Arbeits- und Ausbildungsförderung
  • BAföG / BAB (Altersgrenze, Fachrichtungswechsel, Förderungshöchstdauer, Rückzahlung)

  • Kurzarbeitergeld

  • Insolvenzgeld

  • Berufliche Rehabilitation

  • Berufliche Weiterbildung

Familienzuschüsse
  • Elterngeld (Anrechnung von Einkommen, Berechnung bei Selbstständigkeit, Dauer und Höhe)

  • Kindergeld

  • Elternunterhalt


Ihr Anwalt für Sozialrecht in Norderstedt Jens Friemann hilft schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Sozialrecht. Rechtsanwalt Friemann hat seine besonderen Fachkenntnisse im Sozialrecht durch erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs „Fachanwalt fürSozialrecht“ beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) sowie durch mittlerweile 15 Jahre Berufserfahrung nachgewiesen und bildet sich auf diesem Rechtsgebiet regelmäßig fort.

Ihr Ansprechpartner
Jens-Uwe Friemann
Rechtsanwalt
Rufen Sie mich gerne an!
(040) 53 53 84-0
Rehfeld & Kollegen
Webdesign & Onlinemarketing von
OMERGY
* Die hier angezeigte Durchschnittsbewertung resultiert aus einer Auswahl und kann sich von einzelnen Bewertungsportalen unterscheiden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.